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   BFH, 18.08.1967 - VI R 334/66   

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https://dejure.org/1967,1038
BFH, 18.08.1967 - VI R 334/66 (https://dejure.org/1967,1038)
BFH, Entscheidung vom 18.08.1967 - VI R 334/66 (https://dejure.org/1967,1038)
BFH, Entscheidung vom 18. August 1967 - VI R 334/66 (https://dejure.org/1967,1038)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung von Mehraufwendungen für die Unterhaltung einer Zweitwohnung am Arbeitsort als Werbungskosten bei Bestehenbleiben des Lebensmittelpunkts am Familienwohnort

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 37
  • BStBl II 1967, 780
  • BStBl III 1967, 780
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.08.1962 - VI 138/61 U

    Umfang der Werbungskosten bei Berufsaufnahme außerhalb des bisherigen Ortes und

    Auszug aus BFH, 18.08.1967 - VI R 334/66
    Hieran aber fehlt es, wenn ein lediger Arbeitnehmer erstmalig oder wegen eines Arbeitsplatzwechsels am Arbeitsort seine Wohnung nimmt (vgl. Urteil des Senats VI 138/61 U vom 10. August 1962, BFH 75, 554, BStBl III 1962, 470).
  • BFH, 18.08.1967 - VI R 135/67

    Abzugsfähigkeit von Verpflegungsaufwendungen und Mietaufwendungen im Rahmen von

    Auszug aus BFH, 18.08.1967 - VI R 334/66
    In dem Urteil VI R 135/67 vom 18. August 1967, (BStBl III 1967, ...) hat der Senat z. B. anerkannt, daß ein lediger Arbeitnehmer, der im Hause seiner Eltern lebt, aber zur Teilnahme an einem auswärtigen Fortbildungslehrgang dort für die Dauer des Lehrgangs ein Zimmer mietet, den Mehraufwand als Werbungskosten geltend machen kann, obwohl er keinen doppelten Haushalt geführt hat.
  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Die bisherige Rechtsprechung des Senats, nach welcher bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer eine doppelte Haushaltsführung nur bei Aufnahme von Zurechnungspersonen in seinen Haushalt mit steuerrechtlicher Auswirkung anzuerkennen war (s. oben unter 2.), beruhte auf der Annahme, ein Nichtverheirateter habe den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen regelmäßig am Beschäftigungsort, wenn er dort eine Wohnung genommen hat (z. B. Urteil vom 18. August 1967 VI R 334/66, BFHE 90, 37, BStBl III 1967, 780).
  • BFH, 16.11.1971 - VI R 347/69

    Mehraufwendungen für Verpflegung - Vorübergehende Beschäftigung - Auswärtigen

    Auch nach der Rechtsprechung des BFH lägen Lebenshaltungskosten und keine Werbungskosten vor, wenn ein junger lediger Arbeitnehmer, der bisher im Haushalt seiner Eltern gelebt habe, aus beruflichen Gründen am Ort seiner Tätigkeit ein möbliertes Zimmer nehme und ihm dadurch Mehraufwendungen für Verpflegung, Miete und Besuchsfahrten zu den Eltern entständen (BFH-Urteile VI R 261/66 vom 4. August 1967 und VI R 334/66 vom 18. August 1967, BFH 89, 530 und 90, 37, BStBl III 1967, 727 und 780).

    Einer Anerkennung von Verpflegungsaufwendungen als Werbungskosten steht in einem solchen Fall § 12 Nr. 1 EStG entgegen (vgl. die Urteile des erkennenden Senats VI R 261/66, a. a. O. und VI R 334/66, a. a. O.).

  • BFH, 09.11.1971 - VI R 285/70

    Doppelte Haushaltsführung bei Wohnsitz des Ehegatten in Ostblockstaaten

    Schon vor dieser gesetzlichen Regelung war allerdings in der Rechtsprechung anerkannt, daß zu den Werbungskosten im Sinne des § 9 EStG auch Mehraufwendungen gehören können, die dem Arbeitnehmer dadurch entstehen, daß er aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt führen muß (vgl. die BFH-Urteile VI 59/64 U vom 18. September 1964, BFH 81, 86, BStBl III 1965, 29; VI 195/65 vom 11. Mai 1966, BFH 86, 351, BStBl III 1966, 503, und VI R 334/66 vom 18. August 1967, BFH 90, 37, BStBl III 1967, 780).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 3 K 10107/05

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Mitumzug von Ehefrau und Kind an die Wohnung

    Die Wohnung außerhalb des Beschäftigungsorts muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers sein (ständige Rechtsprechung des BFH, siehe z.B. Urteil vom 18. August 1967, VI R 334/66, BStBl. II 1967, 780).
  • BFH, 16.11.1971 - VI R 353/69

    Doppelte Haushaltsführung von unverheirateten Arbeitnehmern mit Angehörigen

    Auch daß eine ledige Arbeitnehmerin nach der Versetzung das elterliche Haus weiterhin als Heimat und Mittelpunkt ihres Lebens betrachtet, genügt nicht für die Annahme einer doppelten Haushaltsführung (Urteil des erkennenden Senats VI R 334/66 vom 18. August 1967, BFH 90, 37, BStBl III 1967, 780).
  • FG München, 28.11.2000 - 13 K 2761/97

    Doppelte Haushaltsführung eines verheirateten Steuerpflichtigen mit

    Die Wohnung außerhalb des Beschäftigungsorts muß der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers sein (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 18.8.1967 VI R 334/66, BStBl II 1967, 780).
  • FG München, 09.03.2004 - 13 K 3619/02

    Doppelte Haushaltsführung eines verheirateten Steuerpflichtigen; Einkommensteuer

    Die Wohnung außerhalb des Beschäftigungsorts muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers sein (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.8.1967 VI R 334/66, BStBl II 1967, 780).
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